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Anmerkungsgrundstücke
Was sind Anmerkungsgrundstücke?
Das sind Grundstücke, die mit einem oder mehreren anderen Grundstücken derart (subjektiv-dinglich) verbunden sind, dass Sie das Schicksal des Stammgrundstückes teilen. Anmerkungsgrundstücke können nicht selbständig veräussert oder vererbt werden, sondern wechseln bei einer Handänderung zusammen mit dem Stammgrundstück das Eigentum. Beispiele sind Zugangswege, Garagen und Parkplätze bei Überbauungen.
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Architektenhonorare
Werden Architektenhonorare vergütet?
Entschädigungen für Bauleitungshonorare sind nur möglich, wenn die Koordination für den Aufwand der Wiederinstandstellungsarbeiten sehr umfangreich ist. Das Honorar könnte maximal mit 12% der massgebenden Wiederinstandstellungskosten vergütet werden. Bei speziellen Umständen kann die BGV von dieser Regel abweichen.
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Auszahlung Entschädigung
Wann wird die Entschädigung ausbezahlt?
Nach Ausführung der Arbeiten und Prüfung der entsprechenden Rechnungen.
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Baum Nachbargarten
Wen soll ich kontaktieren, wenn ich mir Sorgen wegen dem Baum meines Nachbarn mache?
Der zuständige Kreisförster ist – auch in städtischen Gebieten – die richtige Ansprechperson. Auf der Webseite des Bundes Schweizer Baumpfleger wird Ihnen ebenfalls geholfen. Dort finden Sie die Kontaktinfo für lokale Spezialisten.
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Beginn Versicherungsdeckung Wasserschadenversicherung
Wann beginnt die Versicherungsdeckung in der Wasserschadenversicherung?
Die Versicherung beginnt am vereinbarten Datum, frühestens jedoch einen Tag nach Eintreffen des Antrages bei der BGV. Eine Risikoprüfung bleibt vorbehalten.
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Beratung Oberflächenabfluss
Wie unterstützt mich die BGV bei Problemen mit Oberflächenabfluss?
Die Fachexperten der BGV beraten Sie gerne hinsichtlich bestehender Gefährdung und möglicher Schutzmassnahmen. An Schutzmassnahmen gegen Oberflächenabfluss können entsprechend dem Beitragsreglement finanzielle Beiträge geleistet werden.
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Beschädigte Teppiche & Böden
Darf ich beschädigte und nasse Teppiche und Parkett- oder Laminatböden herausreissen und entsorgen?
Ja, um Folgeschäden zu verhindern. Diese sollten aber nicht entsorgt, sondern im Freien oder in einer Mulde deponiert werden.
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Bestandteile Gebäude
Was zählt alles zum Gebäude?
Gemäss Sachversicherungsgesetz gilt:
- Mit dem Gebäude sind
versichert:
a) im Wohnhaus alle Einrichtungen, mit Ausnahme der Möblierung und der beweglichen Haushaltapparate.
b) In allen anderen Gebäuden die gebäudevollendenden, ortsgebundenen Teile sowie alle dem Eigentümer gehörenden und mit dem Gebäude fest verbundenen Einrichtungen, mit Ausnahme ausschliesslich betrieblichen Zwecken dienender Anlagen, wie Maschinen und Apparate inkl. dazugehörender baulicher Einrichtungen (Sockel, Fundamente usw.); für Wohnungen in derartigen Gebäuden gilt Buchstabe a) sinngemäss. - Mit dem Gebäude nicht versichert sind Einrichtungen, die vom Mieter oder Pächter installiert und die voraussichtlich nicht Bestandteil des Gebäudes werden.
- Die Verwaltungskommission erlässt die entsprechenden Weisungen.
Ausführliche Informationen dazu finden Sie unter der Abgrenzung Gebäude-/Fahrhabeversicherung oder in gekürzter Form unter den Bedingungen für die Gebäudeversicherung (Kapitel B Punkt 4).
- Mit dem Gebäude sind
versichert:
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Bezahlung Reinigungsfirmen
Werden Arbeiten, welche von Reinigungsfirmen ausgeführt werden, bezahlt?
Ja, in Absprache mit der BGV.
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Brandlagerwert
Was ist der Brandlagerwert?
Der Brandlagerwert ist der auf das Jahr 1939 (Index 100) zurückgerechnete Zeitwert eines Gebäudes.
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Deckung WasserBasis-Versicherung
Welche Schäden sind in der WasserBasis-Versicherung gedeckt?
Die WasserBasis-Versicherung bietet Schutz bei Schäden durch:
- Wasser, Gase und weitere Flüssigkeiten aus eigenen Leitungen und daran angeschlossenen Anlagen
- Regen, Schnee und Schmelzwasser, das durch das Dach, durch geschlossene Fenster und Türen, durch Öffnungen, welche nach den Regeln der Baukunde oder dem Stand der Technik offen sein müssen, eindringt sowie Wasser aus Dachrinnen und Aussenablaufrohren
- Unterirdisches Hang-, Grund-, Quell- und Sickerwasser
- Rückstau aus der Abwasserkanalisation, aus Aussenablaufrohren und aus Fallleitungen
- Ausgeflossene Flüssigkeiten aus Heizöltanks, Heizungen, Wärmerückgewinnungs-, Klima- und Kälteanlagen (inkl. Kühl- und Tiefkühlschränke) und deren Leitungen
- Wasser aus Aquarien, Wasserbetten, Zierbrunnen, Bade- und Planschbecken
- Frost an Wasserleitungsanlagen inklusive angeschlossener Apparate
Zudem sind folgende Kosten inbegriffen:
- Behebung der Wasserschäden in den Zustand wie vor dem Schaden
- Ortung und Freilegung der beschädigten und Wiedereindecken der reparierten Leitung bis CHF 10’000
- Trocknung der Gebäudeteile
- Mietzinsausfall
- Aufräumungs- und Umlagerungskosten
- Schadenminderungskosten
Details finden Sie in den Versicherungsbedingungen WasserBasis/WasserPlus oder hier.
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Deckung WasserPlus-Versicherung
Welche Schäden sind in der WasserPlus-Versicherung gedeckt?
Die WasserPlus-Versicherung bietet Schutz bei Schäden durch:
- Wasser, Gase und weitere Flüssigkeiten aus eigenen Leitungen und daran angeschlossenen Anlagen sowie auch aus Leitungen Dritter
- Leitungsreparaturen bis CHF 2’000
- Regen, Schnee und Schmelzwasser, das durch das Dach, durch geschlossene Fenster und Türen, durch Öffnungen, welche nach den Regeln der Baukunde oder dem Stand der Technik offen sein müssen, eindringt sowie Wasser aus Dachrinnen und Aussenablaufrohren
- Unterirdisches Hang-, Grund-, Quell- und Sickerwasser
- Rückstau aus der Abwasserkanalisation, aus Aussenablaufrohren und aus Fallleitungen
- Ausgeflossene Flüssigkeiten aus Heizöltanks, Heizungen, Wärmerückgewinnungs-, Klima- und Kälteanlagen (inkl. Kühl- und Tiefkühlschränke) und deren Leitungen
- Wasser aus Aquarien, Wasserbetten, Zierbrunnen, Bade-/Planschbecken, Schwimmbädern und Whirlpools
- Frost an Wasserleitungsanlagen inklusive angeschlossener Apparate
Zudem sind folgende Kosten inbegriffen:
- Behebung der Wasserschäden in den Zustand wie vor dem Schaden
- Ortung und Freilegung der beschädigten und Wiedereindecken der reparierten Leitung bis CHF 50’000
- Trocknung der Gebäudeteile
- Mietzinsausfall
- Aufräumungs- und Umlagerungskosten
- Schadenminderungskosten
- Beiträge von bis zu CHF 3’000 an freiwillige Präventionsmassnahmen, welche die Wahrscheinlichkeit, dass ein potenziell gedeckter Schaden eintreten könnte, verringert
Details finden Sie in den Versicherungsbedingungen WasserBasis/WasserPlus, in den Richtlinien über Beiträge an freiwillige Präventionsmassnahmen zur Verhütung von Wasserschäden oder hier.
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Deckungsumfang Grundstückversicherung
Was ist der Deckungsumfang in der Grundstückversicherung?
Bei Grundstücken sind die Aufwendungen für die Wiederherstellung in den früheren Zustand gedeckt respektive nach einem eingetretenen Schaden zu vergüten.
Bei beschädigten, gesunden Obst- und Zierbäumen sind die Kosten für die Wiederbeschaffung der Jungpflanze gleicher Art sowie die anerkannten Räumungs- und Wiederinstandstellungskosten versichert.
Bei Schäden im Wald werden die erschwerte Holzhauerei und die Holzentwertung vergütet.
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Definition Hochwasser
Was ist der Unterschied zwischen Hochwasser und Überschwemmung?
Hochwasser entsteht, wenn die Gewässer mehr Wasser als üblich beinhalten. Übersteigt der Hochwasserpegel die Kapazität des Gewässers, verlagert sich Wasser hinaus und es kommt zur Überschwemmung. Eine Überschwemmung kann allerdings auch eine andere Ursache haben wie etwa Starkregen.
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Eigenleistungen
Bezahlt die BGV Eigenleistungen?
Ja, für Reinigungsarbeiten CHF 30.-/h und für handwerkliche Arbeiten CHF 40.-/h.
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Elementarschadenversicherung
Warum brauche ich eine Elementarschadenversicherung?
Grundsätzlich gilt im Kanton Basel-Landschaft ein Obligatorium für die Versicherung der Gebäude sowohl gegen Feuer- als auch gegen Elementarschäden. Die Elementarschadenversicherung bezieht sich auf Schäden am Gebäude, die durch folgende Naturereignisse entstanden sind:
- Sturmwind
- Hagel
- Hochwasser, Überschwemmung
- Lawinen, Schneedruck oder Schneerutsch
- Steinschlag oder Erdrutsch
Details finden Sie in den Bedingungen für die Gebäudeversicherung ab Kapitel F.
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Entschädigung Trocknungsgeräte
Wird der Einsatz von privaten oder gemieteten Trocknungsgeräten entschädigt?
Ja, im Rahmen der marktüblichen Ansätze.
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Entschädigung Umtriebe
Entschädigt die BGV meine Umtriebe?
Nein. Grundsätzlich sind Umtriebe nicht im Versicherungsumfang enthalten. Normalerweise werden die Organisation und die Bauführung von der Eigentümerschaft selber ausgeführt oder auf eigene Kosten delegiert.
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Erdbebenversicherung
Ist das Gebäude bei der BGV gegen Erdbebenschäden versichert?
Nein, eine Erdbebenversicherung besteht nicht. Erdbeben werden aber im Rahmen der Bestimmungen des Schweizerischen Pools für Erdbebendeckung entschädigt. Dieser gewährt bei mittelschweren bis schweren Beben (MSK-Skala 7) Zahlungen bis maximal 2 Milliarden Franken pro Ereignis. Im Schadenfall beträgt der Selbstbehalt allerdings 10% der Versicherungssumme, mindestens aber CHF 50’000.-. Einige private Versicherungsgesellschaften bieten Erdbeben-Versicherungen an.
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Freiwillige Gebäudewasserschadenversicherung
Welche Wasserschäden sind in der freiwilligen Gebäudewasserschadenversicherung versichert?
Die Versicherungsdeckung umfasst Schäden am Gebäude durch Leitungsbruch, Regen-, Schnee- und Schmelzwasser, Frost, Kanalisationsrückstau, Grund-/Hangwasser sowie durch ausgeflossene Flüssigkeiten und Gase, Aquarien, Wasserbetten, Zierbrunnen, Bade- und Planschbecken, Wärmerückgewinnungsanlagen, Heizungs-, Klima- und Kälteanlagen.
Mit der WasserBasis-Versicherung erhalten Sie umfangreiche Grundleistungen. Mit der WasserPlus-Versicherung profitieren Sie von wertvollen Zusatzleistungen und Beiträgen an freiwillige Präventionsmassnahmen. Detaillierte Informationen und Unterlagen finden Sie unter Wasserschadenversicherung.
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Gebäudehaftpflichtversicherung
Kann bei der BGV eine Gebäudehaftpflichtversicherung abgeschlossen werden?
Nein. Private Versicherungsgesellschaften bieten diese Deckung jedoch an.
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Gebäudeversicherung ausserhalb Basel-Landschaft
Kann ein Gebäude ausserhalb des Kantons Basel-Landschaft bei der BGV versichert werden?
Nein. Die BGV darf nur Gebäude versichern, die auf Baselbieter Boden stehen.
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Gebäudeversicherung Feuer- & Elementarschäden
Welche Gefahren sind mit der obligatorischen Gebäudeversicherung versichert?
Die Gebäude sind versichert gegen Schäden, die entstanden sind durch:
- Feuerschäden; Feuer, Rauch oder Hitze, Blitzschlag und Explosion
- Elementarschäden; Sturmwind, Hagel, Hochwasser, Überschwemmung, Lawinen, Schneedruck/-rutsch, Steinschlag oder Erdrutsch
Details finden Sie in den Bedingungen für die Gebäudeversicherung ab Kapitel F.
Im Übrigen bieten wir zwei Produkte im Bereich der Gebäude-Wasserschadenversicherung an, welche auf freiwilliger Basis abgeschlossen werden können. Zudem stellen wir die kantonal obligatorische Grundstückversicherung sicher.
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Gefährdungskarte Oberflächenabfluss
Wie weiss ich, dass mein Haus in einem potentiell Oberflächenabfluss gefährdeten Gebiet steht?
Die Gefährdungskarte Oberflächenabfluss ist online unter www.schutz-vor-naturgefahren.ch oder direkt auf dem Online-Kartenportal des BAFU verfügbar.
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Grundstückversicherung Feuer- & Elementarschäden
Welche Gefahren sind mit der Grundstückversicherung gedeckt?
Die Grundstücke sind versichert gegen Schäden, die entstanden sind durch:
Feuerschäden:
- Blitzschlagschäden an Wald-, Obst- und Zierbäumen
- Kulturschäden, als Folge von Feuerschäden an Gebäuden oder Fahrhabe, soweit hierfür nicht ein Dritter haftbar ist
Elementarschäden:
- Hochwasser, Überschwemmung
- Überführung von Schutt und Geröll
- Bodensenkung
- Sturmwind
- Duftbruch (Astbruch durch vereisenden Nebel), Eisregen, Schneedruck
- Erd- und Felsrutsch
Nähere Details entnehmen Sie den entsprechenden Bedingungen für die Grundstückversicherung.
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Hagelschutz
Wie kann ich mich gegen Hagelschäden schützen?
Im Hagelregister finden Sie eine Aufstellung von hagelresistenten Baumaterialen. Sollte Ihr Gebäude über eine zentrale Storensteuerung verfügen, können Sie Ihre Storen mit dem System Hagelschutz – einfach automatisch schützen.
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Kauf & Verkauf Liegenschaft
Muss ich den Kauf oder Verkauf einer Liegenschaft der BGV melden?
Liegenschaftskäufe und -verkäufe werden der BGV grundsätzlich automatisch vom zuständigen Grundbuchamt gemeldet und zwar nach erfolgtem Grundbucheintrag. Danach erhalten Sie die Versicherungsunterlagen.
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Kosten Leitungsreinigung
Werden die Kosten für das Reinigen und Entstopfen der Leitungen entschädigt?
Nein. Sogenannte Unterhaltsarbeiten sind im Versicherungsumfang nicht enthalten.
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Kündigungsfristen Wasserschadenversicherung
Welche Kündigungsfristen gelten bei der Wasserschadenversicherung?
- Die Wasserschadenversicherung dauert jeweils bis zum Jahresende. Sie erneuert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht innert 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird
- Kündigung bei Vertragsanpassungen: Ändern die Versicherungsbedingungen oder die Prämien, kann die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer innert 4 Wochen nach Erhalt der Mitteilung die Versicherung kündigen. Die BGV erstattet die Prämie anteilsmässig zurück.
- Nach Eintritt eines ersatzpflichtigen Schadens kann die BGV spätestens bei Auszahlung der Entschädigung, der Versicherungsnehmer bis spätestens 14 Tage nach Auszahlung der Entschädigung die Versicherung kündigen
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Laufzeit Wasserschadenversicherung
Wie lange dauert die Wasserschadenversicherung?
Die Versicherung dauert jeweils bis zum Jahresende. Sie erneuert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
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Liegenschaftsverkauf
Was passiert mit der Gebäudeversicherung, wenn ein Haus verkauft wird?
Liegenschaftskäufe und -verkäufe werden der BGV grundsätzlich automatisch vom zuständigen Grundbuchamt gemeldet und zwar nach erfolgtem Grundbucheintrag. Danach erhalten Sie die notwendigen Versicherungsunterlagen.
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Neubau & wertvermehrende Ausbauten
Welche Vorkehrungen sind bei einem Neubau oder wertvermehrenden Ausbauten zu treffen?
Gemäss Gesetz sind Neubauten und vermehrende Ausbauten im Kanton BL ab Beginn der Bauarbeiten gegen Feuer- und Elementarschäden zu versichern. Die Anmeldung zur Bauzeitversicherung muss vor Baubeginn erfolgen. Wir empfehlen Ihnen, gleichzeitig auch die freiwillige Wasserschadenversicherung abzuschliessen. Für weitere nützliche Versicherungsdeckungen wie freiwillige Bauwesen- oder Bauherrenhaftpflichtversicherungen informieren Sie sich bitte bei einer privaten Versicherungsgesellschaft.
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Oberflächenabfluss
Was ist Oberflächenabfluss?
Unter Oberflächenabfluss versteht man den Prozess, bei dem Regen- oder Schmelzwasser nicht versickert, sondern ausserhalb eines Gewässers oberflächlich abfliesst.
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Objekte Gebäudeversicherung
Welche Objekte sind mit der Gebäudeversicherung gedeckt?
Gemäss Sachversicherungsgesetz gilt als Gebäude:
- Jedes Erzeugnis der Bautätigkeit, das zur Aufnahme von Menschen, Tieren oder Sachen geeignet sowie einem bleibenden Zweck zu dienen bestimmt ist und den anerkannten Regeln der Baukunde entspricht.
- Fahrnis- und Kleinbauten gelten nicht als Gebäude; als Fahrnis- oder Kleinbauten geltenObjekte, die nur vorübergehend aufgestellt werden, Gebäude ohne Fundamente, Traglufthallen. Als Kleinbauten gelten Objekte mit einem Wert unter CHF 1’000.-.
Gebäudeähnliche Objekte sind freiwillig versicherbar, wenn sie den anerkannten Regeln der Baukunde entsprechen. Als gebäudeähnliche Objekte gelten:
- Selbständige bauliche Anlagen, die aus dauerhaftem Material erstellt sind, wie private Brücken, Wasserzisternen, Brunnen, Treppen, Landungsstege, Schwimmbassins, Stützmauern und dergleichen,
- Kleinbauten gemäss § 1 Absatz 4 der Verordnung zum Sachversicherungsgesetz
- Gartenzäune und Einfriedungen aller Art
Weitere Informationen finden Sie in den Bedingungen für die Gebäudeversicherung (Kapitel B Punkt 2, 5 und 6).
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Obligatorische Versicherungen
Welche Versicherungsdeckungen sind bei der BGV obligatorisch, welche freiwillig?
Die Feuer-, Elementar- und Grundstückversicherung sind im Kanton Basel-Landschaft obligatorisch bei der BGV abzuschliessen. Die Gebäude-Wasserschadenversicherung ist freiwillig, jedoch sehr empfehlenswert.
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Prämien WasserBasis und WasserPlus
Wie hoch sind die Prämien für die beiden Wasserschadenversicherungen WasserBasis und WasserPlus?
Für die Berechnung der Prämien ist der Versicherungswert des Gebäudes massgebend. Unser Prämienrechner berechnet für Sie die Prämien für unsere beiden Produkte WasserBasis und WasserPlus.
Wenn für das Gebäude bereits eine freiwillige Wasserschadenversicherung besteht, so sind die in der Police explizit erwähnten gebäudeähnlichen Objekte (Zusatzobjekte) prämienfrei gegen Wasserschäden mitversichert.
Benutzen Sie auch unseren Wasserschaden-Prämienrechner.
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Prämienrechnungsversand
Wann werden die Prämienrechnungen verschickt?
Die Prämienrechnungen werden jeweils anfangs März verschickt.
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Präventionsbeiträge aus WasserPlus
Wie hoch wären die Präventionsbeiträge seitens der BGV aus WasserPlus?
Die beitragsberechtigten Kosten einer Massnahme müssen mindestens CHF 2‘000 (inkl. MwSt.) betragen. Der Präventionsbeitrag der BGV beträgt 20% der beitragsberechtigten Kosten, jedoch maximal:
- CHF 1‘000 für Wohnhäuser mit maximal 2 Wohnungen
- CHF 2‘000 für Wohnhäuser mit mehr als 2 Wohnungen
- CHF 3‘000 für Büro-, Gewerbe-, Industrie-, Landwirtschaftsbauten sowie öffentliche Gebäude
Nähere Angaben zum Produkt WasserPlus finden Sie hier.
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Präventionsfonds aus WasserPlus-Versicherung
Was ist der Präventionsfonds?
In der Wasserschadenversicherung WasserPlus wurde ein Präventionsfonds eingerichtet. Daraus können mittels Gesuch Beiträge an präventive Massnahmen zur Verhinderung eines Wasserschadens, der aufgrund einer versicherten Schadenursache eintreten könnte, entrichtet werden.
Weitere Informationen finden Sie in den Richtlinien über Beiträge an freiwillige Präventionsmassnahmen (WasserPlus) sowie im Beitragsgesuch für Beiträge an freiwillige Präventionsmassnahmen (WasserPlus).
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Schadenreparatur
Darf ich den Schaden sofort reparieren lassen?
Nein, erst nach Absprache mit der BGV (Ausnahme: Sofortmassnahmen).
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Schutz vor Oberflächenabfluss-Schäden
Wie kann ich mein Haus vor Oberflächenabfluss-Schäden schützen?
Bodenebene, oder tiefliegende Öffnungen können mit baulichen Massnahmen geschützt werden. Durch die Terrain-/Gartengestaltung lässt sich das Wasser an Schwachstellen vorbeileiten.
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Selbstbehalt Grundstückversicherung
Gibt es in der Grundstückversicherung einen Selbstbehalt im Schadenfall?
Bei Eintritt eines versicherten Schadenereignisses wird der Selbstbehalt von CHF 600 pro Grundstück und Ereignis erhoben.
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Selbstbehalte
Bestehen bei der BGV Selbstbehalte?
Bei Feuer-, Elementar- und Wasserschäden gibt es keinen Selbstbehalt. Bei Grundstückschäden beträgt der Selbstbehalt CHF 600.- pro Grundstück und Ereignis.
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Umbau/Ausbau/Anbau bei Gebäude
Welche Versicherung muss bei einem Umbau abgeschlossen werden?
- Wertvermehrende Um-, Aus- und Anbauten sind der BGV zu melden, damit eine Anpassung des Versicherungswertes vorgenommen werden kann. Dazu benützen Sie bitte das Formular Anmeldung zur Bauzeitversicherung.
- Empfohlen wird, sich bei einer privaten Versicherungsgesellschaft über die Deckung einer zusätzlichen, freiwilligen Bauwesen- und/oder Bauherrenhaftpflichtversicherung zu informieren.
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Umfang Gebäudeversicherung
Was umfasst die obligatorische Gebäudeversicherung?
Die obligatorische Gebäudeversicherung für Gebäude im Kanton Basel-Landschaft umfasst die Feuer- und Elementarschadendeckung. Auf freiwilliger Basis können Gebäude auch gegen die Folgen von Wasserschäden abgesichert werden. Die detaillierten Versicherungsleistungen finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
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Umfang Grundstückversicherung
Was umfasst die Grundstückversicherung?
Die obligatorische Grundstückversicherung für Grundstücke im Kanton Basel-Landschaft umfasst die Feuer- und Elementarschadendeckung. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind die auf dem Grundstück erstellten Gebäude, gebäudeähnlichen Objekte sowie jegliche Fahrhabe.
Zu den versicherten Grundstücken zählen Land, Wald, Kulturen, Obst- und Zierbäume, Gärten (inkl. Böschungen und Biotope), Hausplätze, Hofräume sowie Wege.
Nähere Details entnehmen Sie den Bedingungen für die Grundstückversicherung.
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Unterstützung Präventionsfonds
Welche Massnahmen können durch den Präventionsfonds unterstützt werden?
Die BGV beteiligt sich an zweckmässigen, freiwilligen Präventionsmassnahmen, die das Risiko eines durch die WasserPlus-Versicherung gedeckten Schadens minimieren, auf ein Gesuch hin, zum Beispiel:
- Leitungssanierung mittels Inlining
- Einbau einer Rückstauklappe im Entwässerungssystem
- Ersatz von undichten Fugen
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Vandalismus
Ist Vandalismus bei der BGV versichert?
Nein. Informieren Sie sich bei Ihrer privaten Versicherungsgesellschaft, ob sie diese Deckung anbietet.
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Verhaltensweise Grossereignis
Wie verhalte ich mich bei einem Grossereignis (wie z.B. Sturm “Lothar“)?
Melden Sie den Schadenfall unverzüglich der BGV. Bei Dachdeckerarbeiten bis max. CHF 1’000.- kann der Reparaturauftrag erteilt werden (Schadenminderung). Bei höheren Kosten ist der BGV vor Ausführung der Instandstellungsarbeiten zwingend eine Offerte einzureichen.
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Verkehrswert Gebäude
Was ist der Verkehrswert beim Gebäude?
Der Verkehrswert entspricht dem unter normalen Verhältnissen erzielbaren Kaufpreis ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse. Er wird unter Würdigung der wirtschaftlichen Verhältnisse in der Regel aus Real- und Ertragswert ermittelt.
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Versicherte Objekte Wasserschadenversicherung
Welche Objekte sind gegen Wasserschäden versichert und gedeckt?
Die Objekte, für welche die Gebäudeversicherung (Feuer- und Elementarschadenversicherung) besteht, kann die BGV gegen die Folgen von Wasserschäden innerhalb des Gebäudes versichern. Es handelt sich um eine freiwillige, aber empfehlenswerte Versicherung, da Wasserschäden unberechenbar und oft sehr gross sind.
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Versicherung Fenster
Sind die Fenster eines Gebäudes mitversichert?
Ja, bei Feuer- und Elementarschäden. Bei Schäden durch Spannung, Steinwurf etc. besteht keine Deckung. Solche Schäden deckt eine separate Glasbruchversicherung, welche z. B. in die Hausratversicherung miteingeschlossen werden kann.
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Versicherung Hausrat
Ist der Hausrat mitversichert?
Nein. Mit dem Gebäude sind grundsätzlich festmontierte Einrichtungen versichert; nicht aber die bewegliche Möblierung. Schäden an Fahrhabegegenständen sind bei der privaten Hausratsversicherung zu melden.
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Versicherung Mietzinsausfall
Ist der Mietzinsausfall als Folge eines Schadens bei der BGV versichert?
Ja. Für unbenutzbar gewordene Wohnräume aufgrund von Feuer- und Elementarschäden während max. 12 Monaten. Massgebend ist der Mietzins für den Wohnraum in unmöbliertem Zustand. Mit der Wasserschadenversicherung ist der Mietzinsausfall von Wohn- und Geschäftsräumen versichert. Diese Deckung gilt nicht für Hotels- und Gaststätte.
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Versicherung Swimmingpool
Ist der Swimmingpool im Garten mitversichert?
Ja, wenn der Pool als Zusatzobjekt auf freiwilliger Basis mitversichert wurde.
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Versicherungspflicht
Muss ich als Gebäudeeigentümer eine Gebäudeversicherung haben?
Ja, es besteht eine Versicherungspflicht: Auf kantonaler Ebene regelt das Sachversicherungsgesetz, dass sämtliche Gebäude im Kanton Baselland bei der BGV gegen Feuer- und Elementarschäden versichert sein müssen.
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Versicherungswert
Was ist unter dem Begriff «Versicherungswert» zu verstehen?
Der Versicherungswert ist grundsätzlich der Neuwert des Gebäudes. Als Neuwert gilt die Kostensumme, die für die Neuerstellung des Gebäudes in gleicher Art, gleicher Grösse und gleichem Ausbau erforderlich wäre. Die Schätzung und Festlegung des Versicherungswertes erfolgt durch die BGV.
Die Neuwertversicherung umfasst die Kosten für:
- Aushub, Rohbau, Installationen und Endausbau des Gebäudes zu handelsüblichen Preisen
- (BKP 2)
- Architekten- und Ingenieurhonorare (BKP 2)
- Bewilligungen (BKP 5)
- Bauzeitversicherungen (BKP 5)
- Finanzierung ab Baubeginn (BKP 5)
Merke: Versicherungswerte ohne …
- Land (BKP 0)
- Umgebung (BKP 4)
- Gebühren (BKP 5)
Die Auflistung der Arbeitsgattungen für einen Kostenvoranschlag basiert in den meisten Fällen auf dem Baukostenplan (BKP).
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Voraussetzungen Präventionsfonds
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um vom Präventionsfonds profitieren zu können?
Grundsätzlich geben die Richtlinien über Beiträge an freiwillige Präventionsmassnahmen zur Verhütung von Wasserschäden detailliert Aufschluss darüber. Die wichtigsten Punkte:
An unsere Kundschaft kann mit dem Produkt WasserPlus ein Beitrag ausgerichtet werden, wenn …
- Die vorgängig mit der BGV abgesprochene Massnahme das Objekt vor einem versicherten Schaden schützt
- In den letzten 3 Jahren kein Wasserschaden gemeldet respektive Leistungen bezogen wurden
- die Massnahme nicht der Beseitigung von Bau- oder Unterhaltsmängeln dient
- Das Gesuch der Kundschaft seitens BGV geprüft und bewilligt ist
Weitere Informationen und Unterlagen finden finden Sie unter der WasserPlus-Versicherung.
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Vorgehensweise Schadenfall
Wie muss ich nach einem Schadenfall vorgehen?
Melden Sie den Schaden unverzüglich an die BGV. Danach wird die Eigentümerschaft oder Verwaltung über das weitere Vorgehen informiert.
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Wasserschadenversicherung abschliessen
Wie kann ich mich gegen Wasserschäden versichern?
Als Gebäudeeigentümer müssen Sie die Wasserschadenversicherung bei der BGV beantragen. Auf Wunsch beraten wir Sie gerne und senden Ihnen unverbindlich eine Offerte zu. Nach Erhalt eines ausgefüllten und unterschriebenen Antrags und der positiven Risikoprüfung teilen wir Ihnen schriftlich unseren Entscheid mit.
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Wasserschadenversicherung Eigentümerwechsel
Wie sieht es mit dem Übergang der Wasserschadenversicherung bei einem Eigentümerwechsel aus?
Wechselt der Eigentümer, so gehen die Rechte und Pflichten aus der Versicherung auf den Erwerber über, wenn dieser nicht innert 30 Tagen nach der Handänderung den Übergang der Versicherung schriftlich ablehnt.
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Wiederinstandstellungsfristen
Bis wann muss der Schaden spätestens behoben werden?
Es gelten folgende Wiederinstandstellungsfristen:
- Feuer- und Elementarschäden: 3 Jahre*
- Wasserschäden: 3 Jahre
- Grundstückschäden: 1 Jahr **
* Kann in besonderen Fällen von der BGV um höchstens 2 Jahre verlängert werden.
** Kann in besonderen Fällen von der BGV um höchstens 1 Jahr verlängert werden. -
Wiederinstandstellungskosten
Sind die Wiederinstandstellungskosten zum Neuwert versichert?
Grundsätzlich ja. Es gibt jedoch Gebäude, die zum Zeitwert oder mit einer (reduzierten) festen Summe versichert sind. Mehr dazu finden Sie in der Police.
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Zeitpunkt & Dauer Versicherungspflicht
Ab wann und für wie lange brauche ich eine Gebäudeversicherung?
Die Versicherungspflicht beginnt bei Neubauten und wertvermehrenden Ausbauten mit der Inangriffnahme der Bauarbeiten. Die Versicherungspflicht endet mit dem Abbruch oder einem Totalschaden des Gebäudes.
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Zeitwert
Was ist der Zeitwert?
Der Zeitwert (auch Zustandswert) ergibt sich aus dem Neuwert abzüglich der Wertverminderung, die seit der Erstellung des Gebäudes (Alter, Abnützung oder aus anderen Gründen) eingetreten ist.
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Zusätzliche Versicherungsleistungen
Welche optionalen Versicherungsleistungen gibt es zusätzlich zu meiner Gebäudeversicherung?
Auf freiwilliger Basis können Gebäude auch gegen die Folgen von Wasserschäden versichert werden. Wir bieten dafür die beiden Versicherungen WasserBasis und WasserPlus an.
Die detaillierten Versicherungsleistungen finden Sie in den Versicherungsbedingungen WasserBasis/WasserPlus.